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Um Ihren Impfschutz überprüfen zu können, benötigt Ihre Ärztin/Ihr Arzt den Impfausweis.
Die Empfehlungen der STIKO (Ständige Impfkommission) des Robert-Koch-Instituts bietet Ihnen die Gewähr, dass nur wirklich notwendige Impfungen durchgeführt werden.
Mit Ausnahme von Auslandsreiseimpfungen (Selbstzahlerleistung) und beruflich notwendigen Impfungen (Arbeitgeberleistung) übernehmen die Krankenkassen in aller Regel die Kosten.
Grundsätzlich sind alle Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen (sofern kassenüblich) von der Zahlung der Praxisgebühr befreit. Sollte sich allerdings in der Abschlussbesprechung erweiterter Diagnostik-, Abklärungs- und Beratungsbedarf ergeben, müssen Sie die 10,00 € Praxisgebühr nachentrichten.
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